Zusammenarbeit mit den USA bei Nordstream-Anschlag

Frage:

Hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Aufklärung zur Sprengung der Nordstream-Pipelines bisher offiziell oder inoffiziell über diplomatische Kanäle die US-Regierung bzw. US-Präsident Joe Biden um nachrichtendienstliche Unterstützung gebeten, zumal die US-Exekutive direkt oder über „Five-Eyes“ erhebliche nachrichtendienstliche Möglichkeiten zur Aufklärung von Urheber und Tathergang dieses Angriffs auf die strategische Infrastruktur ihres NATO-Bündnispartners hätte, und falls ja, wo ist dieses Dokument zum Hilfeersuchen zu finden, und falls nein, warum nicht?

Antwort:

Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Vereinigten Staaten in engem, regelmäßigen Austausch. Die Bundesregierung äußert sich nicht – auch nicht in eingestufter Form – zu Einzelheiten etwaiger Rechtshilfeersuchen sowie zu Einzelheiten etwaiger zugrundeliegender Ermittlungsverfahren oder internationaler Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten.

Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe sowie der Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der Fortgang etwaiger Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden.

Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.

Mein Kommentar:

Die Bundesregierung blockiert wie immer hier jede Aussage und verweist – wie üblich – auf ein nebulöses Gemisch aus „laufenden Ermittlungen“ und „Sicherheitsinteressen“, die offene Kommunikation in der Causa verbieten. Es geht kaum suspekter.