Zensur von Sputnik oder Russia Today vs. Zensurverbot des GG

Frage:

Wie steht die Bundesregierung zu dem Verbot von Russia Today oder Sputnik durch die EU im EU-Raum und damit nach meiner Auffassung entgegen Art. 5, 1., S..3 auch der Bundesrepublik, wenn die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die schriftliche Einzelfrage Nr. 8/546 explizit ausweist, dass die BVerfG-Urteile darlegen, dass in Deutschland die Vorzensur, als die Vorschaltung eines präveпtiven Verfahrens staatlicher Behörden zur Veröffentlichung eines Werkes ( in diesem Falle Artikel, Videos) durch Art. 5, 1., S.3 GG verboten ist, und legt die Bundesregierung die Rechtsprechung des BVerfG so aus, dass damit auch Gesetze gemeint sind, welche finanzielle Anreize oder Strafen beinhalten, wenn gewisse Inhalte auf Basis auslegbarer Begriffe wie „ Hassrede“ oder „ Desinformation“ durch Medien- oder Internetunternehmen nicht gelöscht würden, was meines Erachtens letztendlich ein ökonomisch präventives Verhalten induzieren kann, im Zweifel präventiv zu viel zu löschen?

Antwort:

Die Frage des Fragestellers wird dahingehend interpretiert, ob die Bundesregierung die gegen die genannten russischen Sender verhängten EU -Sanktionsmaßnahmen als rechtskonform bewertet.

Die Europäische Union hat in Reaktion auf den vôlkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ein Übertragungs- und Verbreitungsverbot gegenüber bestimmten juristischen Personen; Organisationen und Einrichtungen erlassen. Dieses Verbot erfasst auch die fragengegenständlichen russischen Sender Sputnik sowie Ableger des Senders Russia Today ( RT). Betroffenen restriktiver Maßnahmen der Europäischen Union steht dabei grundsätzlich der Rechtsweg offen. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung insbesondere auf das. Urteil des Gerichts der Europäischen Union ( EuG) in der Rechtssache T-125/22, in dem die o.g. Sanktionsmaßnahmen als verhältnismäßig und damit rechtmäßig beschieden wurden.

Mein Kommentar:

Obwohl uns die Bundesregierung in Frage 16 (s.u.) darlegte ist es Zensur, wenn staatliche Stellen Inhalte zensieren. Doch ihre Antwort legt dar, dass es ja nicht die Bundesregierung sei, welche diese Zensur bzgl. Sputnik und Russia Today macht, sondern die EU…na dann ist ja alles in Ordnung, wenn nur die EU auf unser GG pfeift, statt der Bundesregierung. Letztere setzt hier nur brav die Vorgaben der heiligen EU um. Der sogenannte EuGH deckt natürlich die EU – wie immer, denn es ist der Kernjob des EuGH durch „Rechtsprechung“ immer mehr Befugnisse der EU zuzulotsen und sie als auch sich selbst damit immer „wichtiger“ zu machen.