Wie definiert die Bundesregierung eine Frau?

Frage:

Wie definiert die Bundesregierung eine „Frau“, also die Definition von „Frau“ im Sinne einer phänotypischen Zuordnung, nicht im Sinne von bspw. der Ehe-„Frau“, denn diese aus meiner Sicht eigenwillige semantische Frage beschäftigt die öffentliche Debatte aktuell und bereits die Bibel hob die große Bedeutung von „Wort“ und „Sinn“ (Übersetzt von Luther aus „Logos“, Johannes 1, 1-18) hervor, weswegen ich gerne von der Bundesregierung wissen will, wie sie sich in dieser aktuellen Wort- und Sinndefinition zur Bedeutung von „Frau“ positioniert.

Antwort:

Der Begriff der Frau wird kontextbezogen benutzt. Er findet mit unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und je nach Perspektive Anwendung mit Betonung zum Beispiel biologischer, rechtlicher und sozialer Aspekte.

Mein Kommentar:

Urkomisch ist die Schwachsinnigkeit der Antwort, denn es war zwar abzusehen, dass die Bundesregierung versuchen würde der Antwort aus „agenda-politischen“ Gründen auszuweichen, doch dass sie es auf die Art versucht, die bereits durch die Fragestellung vernagelt wurde, ist analog dazu, einen Menschen zu beobachten, der aus einem Raum fliehen will, indem er gegen die verschlossene Tür rennt. Die verantwortliche Staatssekretärin gehört allerdings auch den „Grünen“ an, so sollte man nicht überrascht sein, über eine so undurchdachte und irrationale Ausweichmanier.