Haben Vertreter der Bundesregierung die in der Gesprächsaufzeichnung deutscher Offiziere (Audioaufzeichnung des „Taurus-Leak“) dargelegten Vorbesprechungen aus dem Oktober 2023 zwischen Brigade-General Frank Gräfe (LW) und General Kenneth S. Wilsbach (USAF) für eine erste Operationsplanung eines Taurus-Angriffs auf die Krim-Brücke, die Infrastruktur der Russischen Föderation darstellt und sich en gros auch nicht auf dem von Russland besetzten/annektierten/eingegliederten Teil der Ukraine befindet, in einer Form schriftlich oder mündlich angewiesen, und ist nach Auffassung der Bundesregierung alleine für die rein physische Anlieferung eines Waffensystems auf das Hoheitsgebiet der Ukraine, ohne eine rechtliche Eigentumsüberschreibung an die Ukraine oder letztendliche Einsatzverwendung, bereits die Genehmigung des Deutschen Bundestages dafür unabdingbar?
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