Waffenlieferungen, bspw. Taurus, an die Ukraine und Genehmigungspflicht

Frage:

Haben Vertreter der Bundesregierung die in der Gesprächsaufzeichnung deutscher Offiziere (Audioaufzeichnung des „Taurus-Leak“) dargelegten Vorbesprechungen aus dem Oktober 2023 zwischen Brigade-General Frank Gräfe (LW) und General Kenneth S. Wilsbach (USAF) für eine erste Operationsplanung eines Taurus-Angriffs auf die Krim-Brücke, die Infrastruktur der Russischen Föderation darstellt und sich en gros auch nicht auf dem von Russland besetzten/annektierten/eingegliederten Teil der Ukraine befindet, in einer Form schriftlich oder mündlich angewiesen, und ist nach Auffassung der Bundesregierung alleine für die rein physische Anlieferung eines Waffensystems auf das Hoheitsgebiet der Ukraine, ohne eine rechtliche Eigentumsüberschreibung an die Ukraine oder letztendliche Einsatzverwendung, bereits die Genehmigung des Deutschen Bundestages dafür unabdingbar?

Antwort:

Waffenlieferungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch den Deutschen Bundestag.

Mein Kommentar:

Eine sehr knappe, aber aussagekräftige Antwort: Das ganze Theater im Bundestag um die Taurus-Lieferung war erneut Schmierentheater, denn der Bundestag hat keinerlei(!) Mitspracherechte bzgl. der Lieferung von Angriffswaffen durch die Bundesregierung an andere Staaten, auch wenn dies (un-)mittelbar zum Krieg führen kann. So viel zum sogenannten Parlamentsvorbehalt und der Demokratie in Deutschland. Wir mussten die Frage auch umschreiben, da uns nicht gestattet wurde zu fragen, ob sich bereits Taurus-Flugkörper (noch im dt. Besitz) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine befänden. Dies wurde uns nicht gestattet, da der Kanzler ja gesagt hätte, wir würden keine liefern. Nicht nur, dass der Kanzler sich öfter mal „umentschieden“ hat, sondern auch, dass man mit einem Liefern aber nicht Übereignen ja eine Definitionslücke nutzen würde, war der Grund unserer Frage. Doch sie wurde nicht gestattet.