Ukrainische Behörden und die russisch-orthodoxe Kirche

Frage:

Ist der Bundesregierung das Vorgehen des ukrainischen Staates und politisch motivierter Aktivisten gegen die Institution der russisch-orthodoxen Kirche als auch deren Gläubige bekannt, welche bereits vor dem Krieg zunahm und nun in Gesetzen sowie politisch motivierten Übergriffen und Räumungen von Kirchen/Klöstern regelmäßiger wurde, wobei hierfür stets eine meines Erachtens nach kaum bewiesene „politische Nähe“ der russisch-orthodoxen Kirche zum Kreml als Begründung angeführt wird, (www.deutschlandfunk.de/gespaltene-orthodoxie-ukraine-will-gegenrussisch-orthodoxe-100.html; www.kirche-und-leben.de/artikel/ukrainewill-moskautreue-kirchengemeinden-per-gesetz-verbieten; www.katholisch.de/artikel/44392-60-tage-hausarrest-fuer-abt-des-kiewerhoehlenklosters), welche selbst falls in Teilen korrekt, meines Erachtens keine Begründung für eine Einschränkung der Religionsfreiheit wäre, denn so könnte dann bspw. auch dem Islam eine gewisse Nähe zu einigen Staaten vorgehalten werden oder dies auch der ukrainisch-orthodoxen Kirche vorgeworfen werden, z. B. durch den Waffenaufruf vor Kriegsbeginn (www.kath.ch/newsd/orthodoxe-kirche-ruft-zur-verteidigung-der-ukraine-auf/), und falls ja, warum wird die Voraussetzung des absolut elementaren Grundrechts der Religionsfreiheit nicht als eine außenpolitische Bedingung deutscher Hilfeleistungen gefordert oder scheint auch in den EU-Beitrittsüberlegungen zur Ukraine offensichtlich keine Rolle zu spielen, und falls nein, wie will die Bundesregierung sodann sicherstellen, dass mit der Ukraine nicht ein Staat in die EU aufgenommen würde, der ein so elementares und historisches Grundrecht wie die Religionsfreiheit für einen wesentlichen Teil von dessen Bevölkerung nicht respektiert?

Antwort:

Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei ihrer legitimen Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, bei der sich die Ukraine auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen stützen kann. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine ferner in deren Streben nach demokratischen Reformen einschließlich der Stärkung der Menschen- und Bürgerrechte.

Sie sieht die Religionsfreiheit, für die sich die Bundesregierung weltweit einsetzt, in der Ukraine weiterhin als gewährleistet an.

Mein Kommentar:

Obwohl die Bundesregierung seit ein paar Jahren einen Beauftragen für weltweite Religionsfragen hat (kaum zu glauben, aber wahr), dessen einzige Aufgabe es ist, weltweite Religionsfreiheit zu beobachten, bzw. Abweichungen zu melden – am Deutschen Wesen soll hier wohl die Welt genesen – so fertigt dieser nur ein unsinniges Heftchen regelmäßig an. Die offensichtlichen Verletzungen in der Ukraine oder Bulgarien, durch Repressalien der Staaten gegen die russ.-orthodoxe Kirche sind der Bundesregierung gänzlich unbekannt. Daher: Abschaffen dieses Beauftragten oder er soll seinen Job machen.