Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Urheber der seit über einem Jahr andauernden Drohnen- und Raketenangriffe (d. h. Fernkampfangriffe) auf das von russischen Truppen besetzte Kernkraftwerk Saporoschje (ZNPP) (Link zu www.iaea.org), nachdem der ukrainische Vertreter am 15. April 2024 im UN-Sicherheitsrat darlegte, dass der einzige Weg, den Beschuss und die Gefährdung des ZNPP zu beenden, eine Rückgabe des Kraftwerkes an die Ukraine wäre (https://media.un.org/unifeed/en/asset/d319/d3197059, Minute 4:20) und gleichzeitig diese Vorgänge zu einem GAU in Europa führen könnten, der die Gesundheit vieler Menschen in der Welt und in Deutschland gefährdet sowie im direkten Konflikt zu der angegebenen Motivation der Bundesregierung für einen Atomausstieg – die Vermeidung von Reaktorunfällen – stünde, oder – falls bei der Bundesregierung noch keine belastbaren Erkenntnisse zum Urheber dieser Angriffe auf das ZNPP vorliegen – welche eigenständigen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um unmittelbar selbst in Erfahrung zu bringen, wer Urheber der Angriffe und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung von Bürgern der Bundesrepublik ist (vgl. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes )?“
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