Überprüfung der RKI-Protokolle durch die Bundesregierung

Frage:

Hat die Bundesregierung eine eigenständige, d. h. vom Robert Koch-Institut (RKI) unabhängige Bewertung zu der Echtheit der Ende Juli veröffentlichten RKIProtokolle durchgeführt, und falls ja, bestätigt die Bundesregierung die Echtheit der Protokolle, und falls nein, warum hat die Bundesregierung keine eigenständige Authentizitätskontrolle durchgeführt, da es innerhalb der Metadaten laut einem Medienbericht mehrere Auffälligkeiten zu späteren Änderungen gab, es augenscheinlich auch diverse Versionen einzelner Protokolle gab (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rki-protokolle-nachtraeglich-aenderung/), die aktuell zugänglichen RKI-Protokolle Vertreter dieser als auch der letzten Bundesregierung meiner Ansicht nach erheblich juristisch belasten könnten und Mitarbeiter des RKI nach meiner Auffassung einen nachvollziehbaren persönlichen Anreiz hätten, etwaige Schuldzuweisungen von sich auf die Bundesregierung zu verschieben?

Antwort:

Die am 23. Juli 2024 von externer Stelle rechtswidrig zum Download angebotenen Datensätze mit Protokollen des internen Corona-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts (RKI) sind vom RKI geprüft und verifiziert worden. Bezüglich der nachträglichen Änderungen in den Protokollen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 64 des Abgeordneten Herrn Wolfgang Kubicki (FDP) in der Woche vom 19. August 2024 (Drucksache 20/12619 vom 23. August 2024, Seite 48 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012619.pdf)) verwiesen.

Mein Kommentar:

Die Bundesregierung hat also keine eigene Prüfung vorgenommen. Es bestätigt alle Darstellungen des RKI breit und vollumfänglich. Das ist merkwürdig, da hier offensichtlich Teile der RKI die Bundesregierung durch das „Whistleblowen“ belasten wollen, offensichtlich zu Recht. Dass die Bundesregierung von widerrechtlich spricht, ist schon beinahe absurd. Es gibt ein EU-Regelwerk, dass Whistleblower schützt, insbesondere, wenn sie selbst möglicherweise widerrechtliches Verhalten aufzeigen. In wie weit das Handeln der Bundesregierung im Rahmen der Corona-„Pandemie“ widerrechtlich und verfassungsfeindlich war, müssen Gerichte entscheiden, aber es gibt genug Anhaltspunkte dafür.