Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reduktion oder Beendigung der Unterstützung Israels mittels militärischer Güter aus Deutschland, nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen zwei Mitglieder der israelischen Regierung erlassen will (Link zu www.icccpi.int), der Internationale Gerichtshof (IGH) wiederholt die israelische Regierung zur Beendigungen ihrer militärischen Aktivitäten in Gaza aufrief (Link zu www.reuters.com), da es laut diesem erhebliche Anzeichen von Völkermord oder der Missachtung des humanitäres Völkerrechts und der Menschenrechte geben würde (Link zu https://opiniojuris.org/), und die Bundesregierung offen bekundete, dass sie den IStGH respektiere und den Haftbefehlen auf deutschem Territorium Folge leisten würde, und falls die Bundesregierung keine Änderungen ihrer Hilfeleistungen an Israel beabsichtigt, bereitet sich die Bundesregierung auf die Gefahr vor, dass die Finanzierung bzw. Unterstützung von Völkermord ebenfalls laut der Genozid-Konvention von 1948 völkerrechtlich vor dem IStGH für Vertreter der Bundesregierung strafbar sein kann, und wenn ja, wie?
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