Strafbefehl des IStGH gegen Teile der israelischen Regierung und deutsche Waffenlieferungen an Israel

Frage:

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reduktion oder Beendigung der Unterstützung Israels mittels militärischer Güter aus Deutschland, nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen zwei Mitglieder der israelischen Regierung erlassen will (Link zu www.icccpi.int), der Internationale Gerichtshof (IGH) wiederholt die israelische Regierung zur Beendigungen ihrer militärischen Aktivitäten in Gaza aufrief (Link zu www.reuters.com), da es laut diesem erhebliche Anzeichen von Völkermord oder der Missachtung des humanitäres Völkerrechts und der Menschenrechte geben würde (Link zu https://opiniojuris.org/), und die Bundesregierung offen bekundete, dass sie den IStGH respektiere und den Haftbefehlen auf deutschem Territorium Folge leisten würde, und falls die Bundesregierung keine Änderungen ihrer Hilfeleistungen an Israel beabsichtigt, bereitet sich die Bundesregierung auf die Gefahr vor, dass die Finanzierung bzw. Unterstützung von Völkermord ebenfalls laut der Genozid-Konvention von 1948 völkerrechtlich vor dem IStGH für Vertreter der Bundesregierung strafbar sein kann, und wenn ja, wie?

Antwort:

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

Deutschland respektiert die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner Verfahren. Es liegt nun an der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs über die Anträge des Chefanklägers zu entscheiden.

Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Juni 2024 auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW (Bundestagsdrucksache Nr. 20/11838, S. 2) verwiesen.

Mein Kommentar:

Faktisch tanzt die Bundesregierung hier auf einem Drahtseil. Die Bestimmungen zu Völkermord und die Möglichkeit vor dem internationalen Strafgerichtshof auch Regierungen von Nationen der Beihilfe anzuklagen, bspw. weil diese, wie die Bundesregierung hier, Waffen für den Völkermord liefert, sind eindeutig. Wir befinden uns hier eigentlich im Bereich der Paradedefinitionen von Völkermord (Israel in Gaza) und Beihilfe (BRD, USA).