Frage Nr. 7/541:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass sich nach Auswertung der Robert-Koch Institut-Protokolle ein nennenswerter Teil der Corona-Maßnahmen als evidenzlos und rein politisch
begründet darstellt, und die damit verbundenen Eingriffe in die jedem Bürger zustehenden
Grundrechte somit nach meiner Auffassung zumindest moralisch als ungerechtfertigt erscheinen, und sich daraus eine moralische und rechtliche Verantwortung der für die Corona-Politik/Maßnahmen verantwortlichen Regierungspolitiker und führenden Ministerialbeamten
ergibt, und wenn ja, plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sie in ihrer Antwort
auf meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/12372 angibt, dass sie keinerlei Gesetz plane, dass eine „Amnestie“ oder „Rehabilitierung“ von Bürgern vorsieht, welche Vergehen
gegen „Corona-Schutzmaßnahmen“ begingen, einen Gesetzesentwurf zur „Amnestie“ oder „Rehabilitierung“ der für die Corona-Politik/Maßnahmen verantwortlichen Regierungspolitiker
und führenden Ministerialbeamten, und falls nein, aus welchem Haushaltsposten Rechtsstreitigkeiten von möglichen Klagen gegenüber (ehemaligen) Bundesministern bezahlt werden?
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