Frage Nr. 05-448
Wie bringt die Bundesregierung ihr Versprechen zum Einsatz für eine wertebasierte Außenpolitik und eine regelbasierte internationale Ordnung (öffentliche Aussagen und Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 20/6782) in Einklang mit der durch eine deutliche Mehrheit angenommenen Resolution des UN-Menschenrechtsrates A/HRC/52/L.18, welche einseitige Sanktionen gegen Staaten als außenpolitisches Druckmittel auf das Schärfste verurteilt, da sie ineffizient sind und sehr oft die Schwächsten und Ärmsten im Land treffen, und ebenso fordert „keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten, durchzuführen oder anzuwenden“ und „solche Maßnahmen“ abzuschaffen, „da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen“, während die Bundesregierung gleichzeitig, auch über die EU, für eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland und im Ukrainekrieg unbeteiligte Drittsaaten plädiert, welche sich den ‚westlichen‘ Sanktionen gegen Russland nicht angeschlossen haben?
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