Protokollierung der WHO-Tagung durch deutsche Vertreter

Frage:

Hat die Bundesregierung geprüft, ob nach den Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Anfertigung eines Protokolls samt dezidiertem Stimmverhalten der Mitgliedstaaten (oder auch nur Deutschlands) sowohl zu jeder einzelnen Abstimmung bei den geplanten WHO-Verhandlungen über den Pandemievertrag als auch zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vor Ort in Genf zulässig ist, um dieses aus Gründen der Transparenz und des öffentlichen Interesses den Bürgern und Volksvertretern in Deutschland zugänglich zu machen, und falls ja und falls dies nach den Regeln der WHO gestattet ist, wird die Bundesregierung dies aus Gründen des öffentlichen Interesses sodann auch machen?

Antwort:

Die Bundesregierung hält sich bei den Verhandlungen über ein Internationales Pandemieabkommen und zu Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften an die jeweils geltenden völkerrechtlichen, europarechtlichen und nationalen Regelungen. Der Deutsche Bundestag wirkt gemäß Artikel 23 Grundgesetz an der politischen Meinungsbildung des Bundes zu Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die in diesem Zusammenhang bestehenden parlamentarischen Rechte sind in den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon ausgestaltet. Dabei handelt es sich um das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) und das Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz, IntVG). Diese sehen umfassende Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages vor. Darüber hinaus regeln die „Rules of Procedure of the World Health Assembly“, welche Protokolle und welches Stimmverhalten bei den Weltgesundheitsversammlungen veröffentlicht werden.

Mein Kommentar:

Die Bundesregierung hat – ähnlich wie bei der Aushandlung der Entwürfe, die einfach auf EU-Ebene abgegeben wurde – offensichtlich keinerlei Interesse an Transparenz gegenüber ihrer Bevölkerung, wie die Besprechungen zu diesen massiv die Souveränität und Freiheiten der Bürger einschränkenden WHO-Plänen für Pandemievertrag oder Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften laufen.