Hat die Bundesregierung geprüft, ob nach den Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Anfertigung eines Protokolls samt dezidiertem Stimmverhalten der Mitgliedstaaten (oder auch nur Deutschlands) sowohl zu jeder einzelnen Abstimmung bei den geplanten WHO-Verhandlungen über den Pandemievertrag als auch zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vor Ort in Genf zulässig ist, um dieses aus Gründen der Transparenz und des öffentlichen Interesses den Bürgern und Volksvertretern in Deutschland zugänglich zu machen, und falls ja und falls dies nach den Regeln der WHO gestattet ist, wird die Bundesregierung dies aus Gründen des öffentlichen Interesses sodann auch machen?
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