Position der Bundesregierung zu den geplannten Änderungen der „Internat. Gesundheitsvorschriften“ (IGV) der WHO

Frage:

Frage Nr. 5/626:
Welche kompletten Änderungs- oder Neufassungsvorschläge (Änderung oder Neufassung eines kompletten Unterartikels/Artikels, nicht nur einzelne Wort- oder Formulierungsänderungen, – streichungen, -ergänzungen in bestehenden Unterartikeln) der Unterartikel oder ggf. eines ganzen Artikels der aktuell besprochenen Änderungen der „International Health Regulations“ der WHO in der neuesten Fassung der zusammengestellten Vorschläge, auffindbar in der „Article – by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations“ (https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf), sind direkt von Vertretern der deutschen Bundesregierung vorgeschlagen wurden und welche solcher oben spezifizierten Vorschläge wurden unter der Beteiligung von Vertretern der Bundesregierung im Verbund mit bspw. Organisationen, Institutionen oder anderen Staaten unterbreitet (exklusive des „Annex“ des o.g. Dokumentes und eine schlichte Nennung des Artikel und Unterartikels, bspw. Article 15 gesamt; Article 11, 2e; Article 49, 3-ter ist erfragt, im Falle von mehr als 28, erbitte ich die Nennung von 28 solcher Änderungsvorschläge)?

Antwort:

Mein Kommentar:

Das gleiche Spielchen wie beim Pandemievertrag – das komplette Verhandlungsmandat wurde an die EU-Kommission abgegeben, obwohl die Änderungen in der IGV ein Eingriff in die nationalen Souveränitätsrechte fördert. Was soll das? Die Bundesregierung praktiziert hier komplette Souveränitätsaufgabe zum Wohle einer ungewählten EU-Kommission, welche die jetzige Regierung der geplanten „Vereinigten Staaten von Europa“ darstellt.