mRNA Impfstoffe bei Tieren

Frage:

Ihre am 25. April 2023 im Bundeskanzleramt eingegangene Schriftliche Frage Nr. 4/277

„Wie soll im Hinblick auf die diskutierte Möglichkeit, dass bald auch mRNA-basierte Impfstoffe oder Therapeutika verschiedenen Nutztieren in der EU oder in Drittländern verabreicht werden könnten und die Ankündigungen entsprechender Forschungsentwicklungen (2016: https://investors.biontech.de/static-files/da87a28c-90cc-493f-ba6e-5aa21f91acbe) sowie die Tatsache, dass die mRNA-Technologie meines Erachtens im Hinblick auf ihren Experimentalcharakter noch gewisse Fragen und Probleme aufwirft, nach Auffassung der Bundesregierung eine Kennzeichnung der mRNA-Behandlung des aus einem so behandelten Nutztier gewonnenen Lebensmittels für den Konsumenten im Sinne einer informierten Kaufentscheidung sichergestellt werden, und sofern es keine solche Kennzeichnungspflicht in Deutschland bzw. der EU gibt, plant die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für diese Kennzeichnungspflicht von solchen mRNA-behandelten Lebensmitteln aus der EU oder Drittländern einzusetzen?“

Antwort:

Derzeit sind mRNA-basierte Impfstoffe für lebensmittelliefernde Tiere in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland nicht zugelassen. Es befinden sich nach Kenntnis der zuständigen Fachbehörde derzeit mRNA-basierte Tierimpfstoffe gegen verschiedene Tierkrankheiten in der Entwicklung und Erprobung. Vor der Erlaubnis zur Anwendung beim Tier müssen diese Impfstoffe (Tierarzneimittel) ein detailliert geregeltes Zulassungsverfahren Dr. Ophelia Nick Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages SEITE 2 VON 2 durchlaufen, in dem neben der Qualität und Wirksamkeit auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft wird. Gegebenenfalls wird im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere eine Wartezeit festgelegt, die eingehalten werden muss, bevor ein Tier geschlachtet und als Lebensmittel verwendet werden darf. Grundsätzlich gilt, dass alle in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sein müssen. Daher ist eine Kennzeichnung des Fleischs von Tieren, die mit zugelassenen und damit als sicher zu betrachtenden Impfstoffen geimpft wurden, sachlich nicht geboten.

Mein Kommentar:

Das sollte man im Auge behalten. Man kann nur hoffen, dass das Zulassungsverfahren bei Tieren anspruchsvoller als bei Menschen ist und nicht nur aus SMS an EU-Kommissare besteht.Das sollte man im Auge behalten. Man kann nur hoffen, dass das Zulassungsverfahren bei Tieren anspruchsvoller als bei Menschen ist und nicht nur aus SMS an EU-Kommissare besteht.