Ihre am 25. April 2023 im Bundeskanzleramt eingegangene Schriftliche Frage Nr. 4/277
„Wie soll im Hinblick auf die diskutierte Möglichkeit, dass bald auch mRNA-basierte Impfstoffe oder Therapeutika verschiedenen Nutztieren in der EU oder in Drittländern verabreicht werden könnten und die Ankündigungen entsprechender Forschungsentwicklungen (2016: https://investors.biontech.de/static-files/da87a28c-90cc-493f-ba6e-5aa21f91acbe) sowie die Tatsache, dass die mRNA-Technologie meines Erachtens im Hinblick auf ihren Experimentalcharakter noch gewisse Fragen und Probleme aufwirft, nach Auffassung der Bundesregierung eine Kennzeichnung der mRNA-Behandlung des aus einem so behandelten Nutztier gewonnenen Lebensmittels für den Konsumenten im Sinne einer informierten Kaufentscheidung sichergestellt werden, und sofern es keine solche Kennzeichnungspflicht in Deutschland bzw. der EU gibt, plant die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für diese Kennzeichnungspflicht von solchen mRNA-behandelten Lebensmitteln aus der EU oder Drittländern einzusetzen?“