Werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Waffen mit Gefechtsköpfen aus Streumunition (Artilleriegranaten, Flugkörper, Bomben) auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gelagert, d. h. beispielsweise durch die USA, obwohl eine Lagerung von Streumunition nach meinem Verständnis durch den von der Bundesregierung mitunterzeichneten völkerrechtlichen Vertrag (Übereinkommen über Streumunition – „Oslo-Übereinkommen“) in oder durch die Bundesrepublik Deutschland explizit verboten ist, und falls ja, welchen Zweck hätte eine solche Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Konvention, wenn wichtige Bestimmungen dieser Übereinkunft durch nicht-zeichnende Bündnispartner mit diversen Militärbefugnissen in der Bundesrepublik Deutschland die für die Bundesrepublik Deutschland bindenden Konventionsbestimmungen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland nach Belieben umgehen könnten?
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