Infiltration der Bundeswehr-IT-Sicherheitsnetze

Frage:

Bestehen Geheimhaltungsvorschriften, welche zur Anwendung kommen, sobald die internen IT-Netzwerke der Bundeswehr in einer Art und Weise kompromittiert wurden, die es ausländischen Geheimdiensten oder fremden Organisationen ermöglichen, direkten Zugriff auf Daten von zentralen Servern, wie zum Beispiel auf E-Mail-, Telefonie- oder Webex-Daten zu erlangen, und wann genau würden für so einen Fall der Kompromittierung die entsprechend legitimierten Mitglieder des Bundestages (bspw. im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)) darüber informiert?

Antwort:

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) bestehen keine spezifischen Geheimhaltungsvorschriften im Sinne der Fragestellung.

In Fällen, wie in der Schriftlichen Einzelfrage beschrieben, erfolgt eine Unterrichtung der legitimierten Mitglieder des Deutschen Bundestages im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) durch das BMVg in Vorgängen von besonderer Bedeutung im GB BMVg oder wenn eine Berichtsbitte des PKGr vorliegt.

Mein Kommentar:

Die Umstände zur Abhörung der Luftwaffengeneräle werden einige Fragen auf, die nicht zum offiziellen Narrativ passen. Wir wollten hier wissen, ob es ggf. zu einer ernsthafteren Komprimierung der Bundeswehr-IT gekommen sein könnte, welche ein Austausch aller(!) IT-Komponenten der Bundeswehr notwendig machen würde und ob so ein schwerer Bruch der IT-Sicherheit der Bundeswehr offen kommuniziert werden würde.