Bestehen Geheimhaltungsvorschriften, welche zur Anwendung kommen, sobald die internen IT-Netzwerke der Bundeswehr in einer Art und Weise kompromittiert wurden, die es ausländischen Geheimdiensten oder fremden Organisationen ermöglichen, direkten Zugriff auf Daten von zentralen Servern, wie zum Beispiel auf E-Mail-, Telefonie- oder Webex-Daten zu erlangen, und wann genau würden für so einen Fall der Kompromittierung die entsprechend legitimierten Mitglieder des Bundestages (bspw. im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)) darüber informiert?
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