In Syrien inhaftierte Kölner Publizistin Eva-Maria Michelmann

Frage:

Ergreift bzw. beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr der Journalistin Eva Maria Michelmann (www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/eva-maria-michelmann-syrien-festnahme-regierung-bestaetigung) zu organisieren, und wenn ja, welche (bitte ggf. die ersten 28 bereits ergriffener Maßnahmen auflisten), und ist nach aktueller Ansicht der Bundesregierung mit einer Rückkehr von Eva Maria Michelmann nach Deutschland zu rechnen, und wenn ja, wann?

Antwort:

Nach intensiven und auch hochrangigen Bemühungen auf verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Frau Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird auch weiterhin konsularischen Zugang einfordern und sich für Frau Michelmann einsetzen. Die Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details mitgeteilt werden.

Mein Kommentar:

Vielleicht ist es Scham, die das Auswärtige Amt zu dieser knappen Antwort veranlasst hat, vielleicht auch einfache Ignoranz. Sie beweist in jedem Falle eines: Dass mittlerweile die Sicherheit deutscher Staatsbürger durch die unverantwortliche Migrationspolitik der Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht mehr nur im Inland, sondern auch im Ausland gefährdet ist.

Die Kölner Journalistin Eva-Maria Michelmann, die seit 2022 in Syrien über die politische Lage berichtete, wurde am 18. März während eines Gefechtes von Einheiten der syrischen Übergangsregierung verschleppt. Sie saß mehr als drei Monate in Aleppo in Isolationshaft, ohne dass Familienangehörige, Anwälte oder die deutsche Botschaft wussten, wo sie war, ganz zu schweigen davon, dass sie konsularischen Beistand erhalten hätte.

Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte.

Wie man weiß, hat Michelmann erstmals am 23. April eine Vertreterin der deutschen Botschaft in einem Gefängnis in Damaskus besucht, in das sie verbracht worden ist – bis dahin hatte es die syrische Regierung schlichtweg geleugnet, ihren Aufenthaltsort zu kennen.

Was man ihr vorwirft, ist nicht bekannt, auch nicht, ob ein Verfahren eröffnet wurde, ob es rechtskonform ist und ob sie anwaltlich vertreten wird.
Berichten zufolge ist Michelmann „gesundheitlich angeschlagen“.

Allerdings hat der Bundeskanzler Ende März mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmad al-Scharaa, einem islamistischen Terroristen über eine Rückkehrkooperation syrischer Flüchtlinge gesprochen: Der Preis für diese bloße Absichtsbekundung ist, neben Zusagen für die Unterstützung beim Wiederaufbau auch eine Finanzhilfe von 200 Millionen Euro, die Syrien noch in diesem Jahr erhält – der Preis beinhaltet offenkundig auch grundlegende Menschenrechte und die Gesundheit einer deutschen Staatsbürgerin.

Es ist skandalös, dass die Bundesregierung diesen Preis zu zahlen bereit ist.

Wir fordern die sofortige Freilassung von Eva-Maria Michelmann!