Impfpflicht und Aussagen der EMA, dass „Impfstoff“ nie bzgl. Übertragungsschutz getestet wurde

Frage:

Ist der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 (7. April 2022) die damals seit über einem Jahr verfügbaren Aussagen der EMA zur Zulassung von COVID-19-Impfstoffen bekannt gewesen, welche darlegen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht indiziert und zugelassen sind, eine Übertragung von COVID-19 zu verhindern (www.ema.europa.eu/en/documents/other/letter-members-parliament_.pdf, Punkt 1), und falls nein, warum nicht, wenn die EMA in ihren Bewertungsberichten zur Zulassung der Impfstoffe auf die fehlenden Daten zur Übertragbarkeit hinwies (siehe obiges Dokument), sich das Paul-Ehrlich-Institut auf die Zulassung der EMA stützt, bzw. diese auch unterstützt (www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirusnode.html, „Führt eine klinische Zulassung eines COVID-19-Impfstoffs in Deutschland auch zu einer Zulassung in Deutschland“) und die Bundesregierung auf die schriftliche Frage 117 des Abgeordneten Hansjörg Müller auf Bundestagsdrucksache 19/26065 antwortete, dass die Deutschen Vertreter in den Europäischen Ausschüssen die Bewertung der EMA zur Zulassung mitgetragen haben?

Antwort:

Bei den Gesetzesentwürfen zum Thema „Corona-Impfpflicht“, über die der Bundestag am 7. April 2022 abgestimmt hat, handelte es sich nicht um Entwürfe der Bundesregierung, sondern von Gruppen von Abgeordneten.

Die Beurteilungsberichte und die Produktinformationstexte zu den zugelassenen COVID-19 Impfstoffen werden mit der Zulassung veröffentlicht (https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/covid-19-medicines). Anträge auf die Erteilung einer zentralen Zulassung oder Änderungen von Zulassungen zentral zugelassener Arzneimittel werden in den zuständigen Ausschüssen und Gremien der Europäischen Arzneimittel-Agentur unter Beteiligung von Sachverständigen aus den Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten bewertet und von der Europäischen Kommission genehmigt. Die zugelassenen Indikationen der COVID-19-Impfstoffe umfassen die aktive Immunisierung von Personen zur Vorbeugung von COVID-19 durch das SARS-CoV-2-Virus. Unabhängig davon bedeutet dies nicht, dass der erhöhte Selbstschutz durch eine Impfung nicht indirekt auch zu einer Verminderung des Übertragungsrisikos für Dritte führt. Erst mit der breiten Anwendung der Impfstoffe nach deren Zulassung sind sogenannten Effektivitätsstudien möglich, die eine Verminderung der Übertragbarkeit untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 63 des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) in der Woche vom 19. April 2022 (Drucksache 20/1483 vom 22. April 2022, Seite 37) verwiesen.

Mein Kommentar:

Erstens stellt die Bundesregierung fest, dass der Gesetzesvorschlag (Impfpflicht) ja von den Regierungsparteien kam, nicht von der Regierung. Der Trick hier heißt „über Bande spielen“. Zweitens wird erneut die Aussage der EMA ignoriert und auf eine unsinnige Studie verwiesen. Die Studie ist deshalb unsinnig, da die in ihr evidenten statistischen Unzulänglichkeiten nicht einmal den Geruchstest eines Wissenschaftsbereichs bestehen würde, der sich mit Statistik auskennt.