Ist der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 (7. April 2022) die damals seit über einem Jahr verfügbaren Aussagen der EMA zur Zulassung von COVID-19-Impfstoffen bekannt gewesen, welche darlegen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht indiziert und zugelassen sind, eine Übertragung von COVID-19 zu verhindern (www.ema.europa.eu/en/documents/other/letter-members-parliament_.pdf, Punkt 1), und falls nein, warum nicht, wenn die EMA in ihren Bewertungsberichten zur Zulassung der Impfstoffe auf die fehlenden Daten zur Übertragbarkeit hinwies (siehe obiges Dokument), sich das Paul-Ehrlich-Institut auf die Zulassung der EMA stützt, bzw. diese auch unterstützt (www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirusnode.html, „Führt eine klinische Zulassung eines COVID-19-Impfstoffs in Deutschland auch zu einer Zulassung in Deutschland“) und die Bundesregierung auf die schriftliche Frage 117 des Abgeordneten Hansjörg Müller auf Bundestagsdrucksache 19/26065 antwortete, dass die Deutschen Vertreter in den Europäischen Ausschüssen die Bewertung der EMA zur Zulassung mitgetragen haben?