Musste die Bundesregierung seit 2019 wegen neuer Bestimmungen der EU, bspw. der EU-Gasrichtlinie oder anderen EU-Vorgaben, auch dezidierte Hoheitsrechte zu den Pipelines „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ von Deutschland an die EU bzw. die EU-Kommission übertragen (Link zu www.sueddeutsche.de), und falls ja, welche Hoheitsrechte bezüglich der Pipelines wurden genau an die EU übertragen?