Handelshemmnisse der BRD gegenüber China am Beispiel des Hamburger Hafens

Frage:

Welche Abhilfemaßnahmen, abseits einer Personalaufstockung, hat die Bundesregierung in Planung, um die aktuellen Probleme im deutschen Export nach China, welche im Rahmen der Implementierung der „ChinaStrategie“ indirekt entstanden und auf Grund fehlender Ausfuhrgenehmigungen wegen einer personell unterbesetzten BAFA bestünden (Link Focus Artikel) und welche weiteren Komponenten der „China-Strategie“ der Bundesregierung könnten nach aktueller Einschätzung ebenfalls möglichen mittelbaren Schadcharakter für den deutschen Import/Export zu China generieren?

Antwort:

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „China-Politik der Bundesregierung“ und hier insbesondere auf die Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 20/8548 verwiesen. Die China-Strategie ist eingebettet in die Ziele und Grundsätze der gemeinsamen Chinapolitik der Europäischen Union (EU). Sie umfasst drei Dimensionen: die bilateralen Beziehungen zu China, die Stärkung Deutschlands und der EU sowie die internationale Zusammenarbeit. Die Strategie legt die Sichtweise der Bundesregierung zum Stand und den Perspektiven der Beziehungen mit China dar; sie soll dazu beitragen, dass die Bundesregierung in der komplexen Beziehung zu China ihre Werte und Interessen besser verwirklichen kann. Die China-Strategie der Bundesregierung gibt Orientierung, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne Deutschlands freie und demokratische Lebensweise, unsere Souveränität, unseren Wohlstand, unsere Sicherheit und unsere Partnerschaften mit anderen zu gefährden. Einer der Leitgedanken ist das sogenannte De-Risking. Es wird auf die China-Strategie (insbesondere Kapitel 3.4, Seite 25) verwiesen.

Deutschen Firmen steht es grundsätzlich frei, innerhalb des geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Rahmens ihr Auslandsgeschäft zu gestalten. Allgemein unterliegen Entwicklungen von Export- und Importvolumina – auch mit Blick auf China –einer Vielzahl von Faktoren, von denen die Exportkontrolle nur einer ist. Während Güter des allgemeinen Warenverkehrs – und damit der weitaus größte Teil – grundsätzlich keiner Exportgenehmigung bedürfen, wird der Export von in Anhang I der EUDual-Use-Verordnung 2021/821 gelisteten doppelverwendungsfähigen, also auch zu militärischen Zwecken einsetzbaren Güter (sogenannte Dual-UseGüter) kontrolliert. Dabei verfolgt die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Exportpolitik. Die zügige Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Ausfuhrkontrolle ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiges Anliegen. Im September wurden daher bereits Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ergriffen.

 

Mein Kommentar:

An diesem Fall, neben zahllosen anderen, sieht man dass die Aussage der Bundesregierung zu Frage 24 (s.u.) falsch ist. Auf zahllosen Ebenen werden absichtlich Probleme zu den BRICS-Staaten hergestellt – auf Basis von Änderungen in Außenhandelsgesetz, EU-Regularien, diplomatischen Entgleisungen, Handelshemmnissen, CO2-Zöllen, Strafzöllen, militärischem Engagement usw. Die „China-Strategie“ der Bundesregierung dient nur als Lippenbekenntnis und Verbal-Alibi. Wäre auch dumm eine Strategie offen zu dokumentieren, daher dient sie nur als Schein.