Wie definiert die Bundesregierung Wirtschaftspolitik und unter welcher
Argumentation wird das gesamte Zusammenspiel der EU-ESGGesetzgebung (Paket und Interaktion aus 6 EU-Verordnungen und –
Richtlinien: CBR, SFDR, TR, CSRD, EUGBR, CSDDD), insbesondere in
Hinblick auf die Umlenkung von Kapitalflüssen (SFDR, TR, EUGBR) und
die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), von der Bundesregierung
nicht als eine Form von EU-Wirtschaftspolitik angesehen?