Green Deal, ESG und Wirtschaftspolitik der EU

Frage:

Wie definiert die Bundesregierung Wirtschaftspolitik und unter welcher
Argumentation wird das gesamte Zusammenspiel der EU-ESGGesetzgebung (Paket und Interaktion aus 6 EU-Verordnungen und –
Richtlinien: CBR, SFDR, TR, CSRD, EUGBR, CSDDD), insbesondere in
Hinblick auf die Umlenkung von Kapitalflüssen (SFDR, TR, EUGBR) und
die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), von der Bundesregierung
nicht als eine Form von EU-Wirtschaftspolitik angesehen?

Antwort:

Der Begriff „Wirtschaftspolitik“ wird – je nach Kontext – mal enger und mal
breiter definiert. Grundsätzlich folgt die Bundesregierung einem breiten
Verständnis von Wirtschaftspolitik, wobei Wechselbeziehungen zu umwelt- und sozialpolitischen Zielen verstärkt in den Blick genommen werden. Im
Sinne eines solchen, weiten Verständnisses von Wirtschaftspolitik lassen sich einzelne Elemente der in der Frage erwähnten EU-Vorhaben auch unter
den Begriff der Wirtschaftspolitik fassen.

Mein Kommentar:

Die Bundesregierung gibt zu, dass es sich bei ESG (Environment-Social-Governance) um Wirtschaftspolitik handelt. De facto ist es ein versteckter Kontrollmechanismus die Unternehmen in der Wirtschaft brav mittels der Fremdkapitalbeschaffung in die („linke“) Agenda zu zwingen. Allerdings darf die EU keine Wirtschaftspolitik betreiben, doch die EU überschreitet regelmäßig ihre Kompetenzen und die Rechtfertigung für das Verbotene und das gerade dargelegte eigentliche Ziel von ESG ist der heilige „Klimaschutz“ – Allround-Begründung für jeden Unsinn, Kontrollwahn und Diebstahl.