Fact-Checker Tool von Google und Zensur

Frage:

Ist der Bundesregierung das von Google vorgestellte neue „Fact-CheckerTool“ bekannt, welches laut Kritikern die erhebliche Gefahr einer an die Unternehmen ausgelagerten Zensurmöglichkeit in sich birgt (Bsp.: zuerst.de/2023/08/20/die-orwellmaschine-google-kuendigt-weltweitezensur-unabhaengiger-medien-an/; uncutnews.ch/wir-sind-offiziell-indie-orwellsche-aera-eingetreten-google-kuendigt-dieweltweite-zensurunabhaengiger-medien-an/), was auch durch eine kritische und umsichtige Betrachtung des von Google zur Promotion des Werkzeugs selbst erstellten Erklär-Videos (https://www.youtube.com/watch?v=Q0RcyKwaIU8) meines Erachtens
zumindest als möglich erscheint, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeit einer (indirekten) Zensurförderung durch „Big-Tech“ bzw. Google, in Hinblick auf Art. 5, I, S.3 des Grundgesetzes („Eine Zensur findet nicht statt.“) und den Umstand, dass das Grundgesetz absichtlich nicht spezifiziert, wer der Urheber der im Grundgesetz untersagten Zensur ist

Antwort:

Der Bundesregierung sind die technischen Details des „Fact Check Tools“ von Google nicht näher bekannt.

Nach erster Bewertung handelt es sich bei den „Fact Check Tools“ um eine Möglichkeit, nach Faktenchecks für Schlagwörter, die in die Suchmaske eingegeben werden, zu suchen bzw. selbst Faktenchecks („Claim Review“) in die Datenbank einzuspielen. Faktencheck bezeichnet in diesem Kontext ein journalistisches Konzept, das die Aussage einer oder mehrerer Personen anhand von recherchierbaren und nachprüfbaren Fakten überprüft. Die „Fact Check Tools“ von Google sind nicht neu, sondern existieren in abgeänderten Varianten bereits seit 2018. Neu ist die Möglichkeit, auch Bilder einem Faktencheck zu unterziehen. Diese Funktion wurde dieses Jahr eingeführt.

Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verbietet die Vorzensur, also die Vorschaltung eines präventiven Verfahrens staatlicher Behörden, vor dessen Abschluss ein Werk nicht veröffentlicht werden darf (vgl. BVerfGE 33, 52 <71 ff.>; 73, 118 <166>; 83, 130 <155>; 87, 209, Rn. 113). Bei den „Fact Check Tools“ von Google handelt es sich nicht um ein staatliches Verfahren, mit dem die Veröffentlichung bestimmter Inhalte verhindert wird. Die Behauptung aus den in der Frage angeführten Artikeln, Google würde anhand der „Algorithmen“ kritische Webseiten aus den Suchergebnissen löschen, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht nachvollziehbar und die Bundesregierung besitzt dazu auch keine näheren Erkenntnisse.

Mein Kommentar:

Die Bundesregierung weiß von nichts – gibt aber offen in der Antwort zu, dass ihre Interpretation des Zensurverbotes nur bedeutet, dass staatliche Stellen es nicht selber machen. Das aber wiederum exkludiert nicht die Möglichkeit des Staates mittels der Setzung finanzieller Anreize (Strafen) die Zensur an die Internetunternehmen/Medientreibenden auszulagern und ein übermäßiges Löschen so zu fördern. Genau das macht der die „Digitale Dienste Verordnung“ der EU nun.

Dr. Rainer Rothfuß
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