EU-Lieferketten-Richtlinie

Frage:

Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung bei der auf EU-Ebene geplanten „EULieferketten“-Richtlinie (CSDDD) im Rat enthalten, und welche Unterschiede zwischen EU-Lieferkettenrichtlinie und dem bereits in Deutschland gültigen Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) erachtet die Bundesregierung als bedenklich und daher mit ursächlich für ihre Enthaltung im Rat der EU?

Antwort:

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV-1) befasste sich am 28. Februar 2024 mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie. Die belgische Ratspräsidentschaft holte ein Meinungsbild zum vorläufigen Trilogergebnis vom 13. Dezember 2023 und kleineren im Nachgang erfolgten Anpassungen ein. Deutschland kündigte an, sich zu enthalten, da innerhalb der Bundesregierung keine übereinstimmende Einschätzung über das Trilogergebnis erzielt werden konnte.

Mein Kommentar:

Das Kasperltheater um die EU-Lieferkettenrichtlinie ist sowieso einmalig. Als ob deutsche Unternehmen nicht schon genug Bedrohungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben, wird dieser unnötige Unsinn, der mehr dem Zweck der politischen Kontrolle/Anpassung der Unternehmen dient, weitervorangetragen. Das Verhalten auch der Union (nicht Bundesregierung) in der Causa ist gezeichnet von Doppelmoral. Während man in Deutschland den Testballon namens Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG), obwohl selbst durch Union eingeführt wieder abschaffen will, stimmt man in Brüssel für die die EU-Lieferkettenrichtlinie, deren Inhalte dann im LkSG verankert werden sollen. Es ist ein einziges Schmierentheater. Dieser Unsinn soll eingeführt werden, aber man will sich nicht offen dazu in der BRD bekennen.