Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung bei der auf EU-Ebene geplanten „EULieferketten“-Richtlinie (CSDDD) im Rat enthalten, und welche Unterschiede zwischen EU-Lieferkettenrichtlinie und dem bereits in Deutschland gültigen Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) erachtet die Bundesregierung als bedenklich und daher mit ursächlich für ihre Enthaltung im Rat der EU?