Ist der Bundesregierung die Äußerung der ukrainischen Sprachbeauftragten Olena Ivanovska bekannt, wonach ukrainische Staatsbürger, die sich für die Staatssprache Ukrainisch entschieden haben, als „homo sapiens“ zu betrachten sind, und somit nach meiner Interpretation also jene, die weiterhin Russisch sprechen, nicht als „homo sapiens“ anzusehen seien, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Menschenwürde, dem Verbot diskriminierender Zuschreibungen sowie den in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und in der EU-Grundrechtecharta verankerten Schutzpflichten für Sprach- und Minderheitenrechte?