Covid-19 und Krankenhausentlastungsgesetz

Frage:

Wie hoch sind in Summe die Geldmittel, welche de facto an Krankenhäuser und Praxen vom Bund im Rahmen des Covid- 19-Krankenhausentlastungsgesetzes seit dessen Einführung ausbezahlt wurden und welcher prozentuale Anteil davon wurde nach Wissen/Schätzung der Bundesregierung ungerechtfertigt ausbezahlt, da das Gesetz zwar finanzielle Ausgleiche, aber damit auch finanzielle Anreize schuf, Intensivkapazitäten so hoch wie möglich aufzubauen (vgl. Link zu www.nordbayern.de/ ), bzw. eine hohe Anzahl Covid-19-Positiv-Getesteter als Patienten zu haben?(„Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen“ – www.aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_23588.html)

Antwort:

Die Auszahlungsbeträge an zugelassene Krankenhäuser aufgrund der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) können auf der Internetseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) eingesehen werden (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/). Die Auszahlung der Beträge erfolgte seitens des BAS an die Länder zur Weiterleitung an die Krankenhäuser. Die im Internet abrufbare Übersicht über die seitens des BAS an die Länder ausgezahlten Beträge ist unterteilt nach den einzelnen Ländern sowie Auszahlungszeiträumen und differenziert zwischen Ausgleichszahlungen (Einnahmeausfälle) und der Förderung zusätzlicher Intensivbetten. Mit Stand vom 10. Juli 2023 wurden danach im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 18. April 2022 für die Ausgleichszahlungen und die Förderung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten insgesamt rund 19,2 Milliarden Euro seitens des BAS an die Länder zur Weiterleitung an die Krankenhäuser ausgezahlt.

Dem Bundesministerium für Gesundheit sind keine unrechtmäßigen Auszahlungen bekannt. Die Kriterien, anhand derer die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern gefördert wurde, wurden von den Ländern entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten, insbesondere dem jeweiligen regionalen Bedarf, festgelegt.

Für den ambulanten Bereich gilt, dass nach den endgültigen Rechnungsergebnissen (KJ 1) der Jahre 2020 bis 2022 für „Erstattungen an Kassenärztliche Vereinigungen nach § 87a Absatz 3b SGB V“ insgesamt 201,2 Millionen Euro ausgewiesen wurden. Auch dabei geht die Bundesregierung von rechtmäßigen Ausgaben aus.

Mein Kommentar:

Fast 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung in 2 Jahren den Krankenhäusern gegeben, „um zusätzliche intensivmedizinische Kapazitäten“ künstlich zu schaffen, die wie wir aus den RKI-Protokollen wissen, in weiten Teilen nie notwendig waren. Gerade im März 2020 war die Auslastung sogar extrem tief (nur ca. 50%). Intensivstationen lohnen sich aber für Krankenhäuser erst ab beinahe Vollauslastung. Es war daher m.E. eine Art Bezuschussung und „Schweigegeld“, damit die Krankenhäuser und deren Holdings brav bei Covid mitspielen.