Wie hoch sind in Summe die Geldmittel, welche de facto an Krankenhäuser und Praxen vom Bund im Rahmen des Covid- 19-Krankenhausentlastungsgesetzes seit dessen Einführung ausbezahlt wurden und welcher prozentuale Anteil davon wurde nach Wissen/Schätzung der Bundesregierung ungerechtfertigt ausbezahlt, da das Gesetz zwar finanzielle Ausgleiche, aber damit auch finanzielle Anreize schuf, Intensivkapazitäten so hoch wie möglich aufzubauen (vgl. Link zu www.nordbayern.de/ ), bzw. eine hohe Anzahl Covid-19-Positiv-Getesteter als Patienten zu haben?(„Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen“ – www.aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_23588.html)
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