Ist der Bundesregierung der Einspruch mehrerer Abgeordneter des EU-Parlaments, das laut EU-Verträgen als Kontrollorgan der EU-Kommission fungiert, welche wiederum diverse Verhandlungen in der WHO für die 27 Mitgliedstaaten führt, durch einen Brief an den WHO-Generaldirektor bekannt, der die formale Ungültigkeit zur Abstimmung von WHA75.12, Punkt 16.2 (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA75/A75_R12-en.pdf, Verkürzung der Fristen bei Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IGV) darlegt und einen Beweis der ordnungsgemäßen Abstimmung (Art. 21 in Verbindung mit Art. 60 (b) WHO Constitution) von der WHO einfordert, und wie bewertet die Bundesregierung selbst die formale Gültigkeit o. g. Abstimmung des World-Health-Assembly (Anzahl anwesende Mitglieder und formelle Abstimmung mit Für- und Gegenstimmen), zumal die formal beanstandete Abstimmung über Friständerungen bei den IGV auch unmittelbaren Einfluss auf Rechte der Bundesrepublik Deutschland in der WHO hätte?