Bundesregierung und Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Frage:

Ist der Bundesregierung der Einspruch mehrerer Abgeordneter des EU-Parlaments, das laut EU-Verträgen als Kontrollorgan der EU-Kommission fungiert, welche wiederum diverse Verhandlungen in der WHO für die 27 Mitgliedstaaten führt, durch einen Brief an den WHO-Generaldirektor bekannt, der die formale Ungültigkeit zur Abstimmung von WHA75.12, Punkt 16.2 (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA75/A75_R12-en.pdf, Verkürzung der Fristen bei Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IGV) darlegt und einen Beweis der ordnungsgemäßen Abstimmung (Art. 21 in Verbindung mit Art. 60 (b) WHO Constitution) von der WHO einfordert, und wie bewertet die Bundesregierung selbst die formale Gültigkeit o. g. Abstimmung des World-Health-Assembly (Anzahl anwesende Mitglieder und formelle Abstimmung mit Für- und Gegenstimmen), zumal die formal beanstandete Abstimmung über Friständerungen bei den IGV auch unmittelbaren Einfluss auf Rechte der Bundesrepublik Deutschland in der WHO hätte?

Antwort:

Der Bundesregierung war der oben genannte Brief mehrerer Abgeordneter des Europäischen Parlaments nicht bekannt. Das Schreiben war an den Generaldirekter der WHO, Dr. Tedros, (nicht nachrichtlich an die Bundesregierung) adressiert. Der Brief ließ sich im Internet auf der Plattform „X“ finden. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, an der formalen Gültigkeit der oben genannten Entscheidung der Weltgesundheitsversammlung 2022 (WHA75.12) zu zweifeln.

Mein Kommentar:

Es ist augenscheinlich zu einer unzulässigen Abstimmung in der WHO gekommen, da angeblich keine Beschlussfähigkeit auf Basis der WHO-eigenen Regeln vorlag. Die Bundesregierung weiß natürlich nichts davon und schert sich auch nicht darum, dass hier ggf. Beschlüsse zur Förderung der WHO-Agenda getätigt wurden, welche möglicherweise unrechtmäßig zustande kamen. Das passt ins Bild, denn die Bundesregierung überlässt auch sämtliche Verhandlungen hier der heiligen EU-Kommission.