Bezuschußung des Bundes für die Freihaltung von Hotelbetten für sog. „Flüchtlinge“

Frage:

Finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt als Kofinanzierung mit den Ländern und Kommunen frei stehende Betten in Hotelzimmern als Verfügungsreserve, analog der Vorgänge im Vereinigten Königreich, wo 5.000 Hotelbetten jeden Tag aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, um leer zu stehen und damit Verfügungsreserven für etwaige legal und illegal eingereiste Migranten zu haben (www.independent.co.uk/news/uk/home-news/home-office-hotels-migrantscost-b2372715.html), und falls ja, wie viele solche leer stehenden Hotelzimmer-Betten werden in Deutschland mit wie viel Geld pro Tag aus Bundesmitteln Bezuschusst?

Antwort:

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist nach §§ 44 AsylG Aufgabe der Länder. Dies umfasst auch die Form der Unterbringung. Inwieweit Hotelbetten vorgehalten werden, um Flüchtlinge im Bedarfsfall unterbringen zu können, wäre in den Ländern zu erfragen.

Mein Kommentar:

Also angeblich keinerlei Bezuschussung dafür. Die Frage war ein Schuss ins Blaue, da es eine ähnliche Bezuschussung im Vereinigten Königreich gibt. Die Bundesregierung sagt hier klar, sie würde dies weder direkt (noch indirekt) machen. Hoffentlich für sie, kommt nichts anderes heraus.