Bargeldgarantie trotz digitaler Zentralbankwährung

Frage:

Welche legislativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die diversen Aussagen und Beteuerungen der Bundesbank (Link zur Bundesank |Deutsche Bundesbank oder im Geldpolitischen Dialog im Bundestag, durch Bundesbankpräsident Dr. Nagel am 19.06.2023) zum definitiven Erhalt des Bargeldes trotz der Einführung oder Existenz einer digitalen Zentralbankwährung (bspw. Digitaler Euro oder neuester IWF-Vorschlag: https://tkp.at/2023/06/21/internationaler-waehrungsfonds-will-zentrale-weltwaehrung/) dem Bürger dauerhaft rechtlich zu garantieren, gerade im Hinblick auf den Euro (bspw.: keine Transferunion, keine verdeckte Staatsfinanzierung, der Euro wird so stabil wie die DM) und die Euro-Rettungsmaßnahmen (bspw.: keine Banken unter ESM-Schutz) der Bürger einen erheblichen Vertrauensverlust in solche Beteuerungen haben könnte?

Antwort:

Mein Kommentar:

Der gesamte Inhalt ist unglaubwürdig. Der Weg des Euro und der „Eurorettung“ ist gepflastert von gebrochenen Versprechen. Nicht einmal die Bundesbank kann erklären, welchen Zweck der „digitale Euro“ haben soll, wenn er angeblich nicht programmierbar (und damit konditionierbar) sein soll und er das Bargeld nur „ergänzen“ soll, d.h. sie können nicht erklären, warum ihn irgendeiner nutzen soll. Die Causa riecht nach Lügen vorne und hinten.